Eine Nutzer-CAL berechtigt einen bestimmten Nutzer zur Verwendung einer beliebigen Anzahl von Geräten, wie z.B. Firmen-PC, privater PC, Mobiltelefon etc., von welchen er auf die Serversoftware zugreifen darf. Diesen Lizenztyp sollten Sie dann wählen, wenn ein Nutzer nicht nur mit einem Gerät auf den entsprechenden Server zugreift und zum Beispiel neben seinem PC auch sein Smartphone nutzt, um E-Mails abzurufen, oder ein Tablet als Zweitgerät einsetzt. Gleiches gilt, wenn den Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben wird, auch Ihre privaten Geräte zu nutzen und sich mit diesen im Netzwerk anzumelden.
Es wird keine Verpackung/Box mit Datenträger versendet. Der Versand erfolgt per E-Mail in digitaler Form.
CAL RDS Windows Server 2016 - 50 Users Server-Zugang mit Remote Desktop pro Benutzer
Erlaubt einem Benutzer via Remote Desktop den Zugang zu einem Server Zugang von verschiedenen Geräten aus auf den Server Zugang auch zu Servern mit älterem Windows-Betriebssystem Ideal für Firmen, deren externe Mitarbeiter Zugriff auf den Desktop und die Programme benötigen Die Microsoft Windows Remote Desktop Services (RDS) sind eine zentralisierte Desktop- und Anwendungsplattform für die Auslieferung und Verwaltung von Desktops. Damit gelingt Ihnen die vollständige Anbindung von Mitarbeitern an entfernten Standorten. Für die Zugriffe auf den Server benötigen Sie entsprechende Zugriffslizenzen, die entweder einem Nutzer oder einem Gerät zugewiesen werden. Eine Nutzer-CAL (User CAL) berechtigt einen bestimmten Nutzer zur Verwendung beliebig vieler Geräte. Er darf also per Firmen-PC, privatem PC, Mobiltelefon etc. auf die Serversoftware zugreifen. Systemanforderungen Prozessor: 1,4-GHz-64-Bit-Prozessor mit NX/DEP, SLAT sowie analog Windows 8.1 und Windows 10 auch die Funktionen CMPXCHG16b, LAHF/SAHF, PrefetchW. Arbeitsspeicher: 512 MB (Server Core und Server Nano), 2 GB (mit Desktopdarstellung) Grafikkarte und Monitor: 1024 × 768 Pixel Netzwerk: Gigabit-Ethernet HDD freier Platz: 32 GB freier Festplattenspeicher Optisches Laufwerk: DVD-Laufwerk (nur zur Installation von DVD/CD-Medien) BIOS: UEFI System mit Secure-Boot (UEFI 2.3.1c) (für bestimmte Features)
Das Computerprogramm wird online aktiviert.
Es handelt sich um ein 100 % Original Microsoft Produkt.
Sie erhalten nach dem Kauf :
Den Produktschlüssel zur Aktivierung per Email an Ihre hier bei Yatego hinterlegte Email Adresse.
Rechnung mit ausgewiesener MwSt auf Ihren Namen.
* ZUR BEACHTUNG:
Die Nutzung des Programmes auf einem anderen z.B. neu erworbenen Rechner der gegen den alten Rechner auf dem dem das Computerprogramm ursprünglich installiert war ausgetauscht wurde oder aber auch nach Wechsel des Betriebssystems ist laut Microsoft nicht möglich!
Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass es auch weiterhin auf dem PC funktioniert.
Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner gebrauchten Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen.
Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH):
Der Handel mit gebrauchter Computersoftware wurde vom obersten rechtssprechenden Organ der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), als rechtsmäßig erklärt. Somit herrscht nun endgültige Klarheit über den Gebrauchthandel mit Software, unbedeutend ob es sich um online übertragene oder auf physischen Datenträgern ausgelieferte Software handelt.
Am 17.07.2013 wurde diese Grundsatzentscheidung des EuGH durch den BGH vollumfänglich bestätigt.
Das Aufsplitten von Volumenlizenzen unterliegt ebenfalls den Beschlüssen des EuGH.
Dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt, wurde durch die 13 Richter der obersten Kammer bestätigt. Darüber hinaus wurde verfügt, dass Zweiterwerber von online übertragenen Lizenzen die Software direkt beim Hersteller erneut herunterladen dürfen
Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der "vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung", so der EuGH. Damit wurde nicht nur der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 vollständig bestätigt, sondern sogar noch erweitert.
Dieses Urteil des EuGH folgte auf eine Anfrage des BGH, da die Softwarehersteller die gesetzlich nicht eindeutigen Regelungen ausgenutzt haben, um den Handel einzuschränken und die Kunden einzuschüchtern - ungeachtet des Grundsatzes, der den Weiterverkauf von bereits einmal verwendeter Software schon vorher für legal deklarierte.
§§§ Gesetzliches & Rechtliches §§§ zur Information :
Wir verkaufen hier einen rechtmäßig erworbenen Artikel
und haben sämtliche Kopien des Artikels von all unseren Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht, so wie es die höchstrichterliche Rechtsprechung erfordert.
Desweiteren sind die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG zum Erwerb einer "erschöpften Programmkopie" erfüllt, mit dem Erwerb des jeweiligen Produktes erlangen Sie die Möglichkeit zur sachgemäßen Nutzung des Computerprogramms.
Der Umfang der erworbenen Nutzungsrechte richtet sich nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen des Rechteinhabers, soweit sie nicht gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Zu den Lizenzbedingungen gehören insbesondere die End User License Agreements (EULA), die bei Installation der Software abgerufen werden, sowie die Product Use Rights (PUR), die auf der Rechteinhaber-Homepage bereitgestellt werden.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das sich erst mit dem Download ( der Installation der Software auf Ihrem Rechner ) und der sich daraus gebildeten Akzeptanz der jeweiligen gültigen Nutzungsbedingungen des Herstellers ( Microsoft ) eine Lizenz für das jeweilige Computerprogramm bildet, welche das Nutzungsrecht zwischen Ihnen und dem jeweiligen Hersteller ( hier Microsoft ) regelt.
Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe ebenso Microsoft Nutzungsbedingungen ( microsoft ). Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung (microsoft ).
Die jeweils aktuell gültigen Lizenzbedingungen für Ihr Produkt entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf der Microsoft Website unter microsoft.com
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