
Produktinformationen "Microsoft Word 2019"
Wenn es um Textverarbeitung geht, rangiert das Microsoft-Urgestein Word noch immer auf dem Spitzenplatz, zumal auch die Version Microsoft Word 2019 die bewährten Dinge aus der Vorgängerversion übernimmt und gezielte Detailverbesserungen vornimmt. Kern des jüngsten Sprosses der Word-Familie ist nach wie vor die Erstellung und Gestaltung von Texten. Allerdings wird die aktuelle Version des Textverarbeitungsprogramms nur noch unter Windows 10 offiziell unterstützt.
Dank zahlreicher Vorlagen aus unterschiedlichsten Themenbereichen, erstellen auch Einsteiger im Handumdrehen professionelle Rechnungen, Geschäftsbriefe, Bewerbungsunterlagen oder kreative Einladungen für Kindergeburtstage. Die Vielfalt der Zeichen- und Grafikwerkzeuge ergänzt das Portfolio und lässt der Kreativität damit freien Lauf. Das Prunkstück der 2019er-Ausgabe von Microsoft Word sind allerdings die SmartArt-Grafiken, mit deren Hilfe ebenso hochwertige wie anschauliche Grafiken für Präsentationsdokumente erstellt werden können.
Neue Version neuer Look
Mit der aktuellen Word-Version beschreitet Microsoft optisch einen neuen Weg. Das auch in Word 2016 verwendete Ribbon User Interface orientiert sich in puncto Design zwar weiter an den Farbschemata und Formen von Windows 10, ist jedoch deutlich schlichter gehalten und auf die am häufigsten genutzten Funktionen reduziert.
Benutzer, denen diese vereinfachte Darstellung zu spartanisch ist, können in der neuen Word Version wahlweise auf die gewohnte Ribbon Optik zurückgreifen oder die Nutzeroberfläche nach ihren individuellen Vorlieben konfigurieren. Hinzu kommt die erleichterte Bedienung der Nutzeroberfläche via Touchpad und Stifteingabe. Interessant ist vor allem die neu hinzu gekommene Drucksensitivität was das Arbeiten mit Mobilgeräten wie Microsofts Surface deutlich komfortabler und intuitiver macht.
Gemeinsam effizienter arbeiten
Die optionale Anbindung der Desktop Software an die Microsoft Cloud eröffnet dem Benutzer zahlreiche Möglichkeiten zur verbesserten Teamarbeit. Mit Hilfe eines kostenlosen Microsoft-Kontos können Kollegen und Freunde mit wenigen Klicks dazu eingeladen werden, gemeinsam an einem Dokument zu arbeiten, wobei Änderungen und Kommentare in Echtzeit übertragen werden. Zusätzliche Komfortfunktionen wie die verbesserte Rechtschreibprüfung, der für Korrekturarbeiten prädestinierte Vorlesemodus und nicht zuletzt die Spracheingabe-Funktion "Dictation" runden das leistungsstarke Paket aus dem Hause Microsoft ab.
Microsoft Word 2019 Einzellizenz ohne Abo-Pflicht
Während Microsoft mit seinem Office 365 Konzept auf ein Abo-Modell setzt, bei dem jährliche Gebühren für die Nutzung fällig werden, handelt es sich bei allen Versionen der Office 2019 Anwendungen um Vollversionen welche einmalig erworben werden müssen. Damit kann die Software ohne zeitliche oder funktionstechnische Beschränkung durch den Lizenznehmer verwendet werden. Damit reagiert der Softwareriese aus den USA auf den Wunsch vieler gewerblicher und privater Kunden, Office Produkte wie Microsoft Word weiterhin auch ohne die verpflichtende Anbindung an die Cloud und den Abonnement-Zwang zu nutzen.
Plattform | Windows 10 |
Prozessor | Prozessor mit mindestens 1 GHz, 32 Bit (x86) oder 64 Bit (x64) - deutlich schneller empfohlen |
Arbeitsspeicher | mindestens 2 GB RAM 32 Bit / 64 Bit), 4 GB RAM empfohlen (32 Bit / 64 Bit) |
Grafikkarte | DirectX 9-Grafikkarte (Minimum) mit WDDM 1.0 Treiber, DirectX 10-Grafikkarte (Optimum) |
Soundkarte | k.A. |
Festplatte | Mindestens 16 GB Festplattenspeicher auf dem Installationslaufwerk (32 Bit), 20 GB Festplattenspeicher (64 Bit) |
Bildschirm | 800 x 600 Pixel (Minimum) |
- Downloadlink der Software âœ"Microsoft Word 2019 - 32/64 Bit
- Produktschlüssel für âœ"Microsoft Word 2019 - 32/64 Bit
- Sie erhalten keine Karte, Aufkleber oder DVD es handelt sich lediglich um den Produktschlüssel mit Installationsdatei per Email !
Das Computerprogramm wird online aktiviert.
Es handelt sich um ein 100 % Original Microsoft Produkt.
Sie erhalten nach dem Kauf :
Den Downloadlink zur Vollversion des Computerprogramms
incl. dem Produktschlüssel zur Aktivierung per Email an Ihre hier bei Yatego hinterlegte Email Adresse.
Rechnung mit ausgewiesener MwSt auf Ihren Namen.
* ZUR BEACHTUNG:
Die Nutzung des Programmes auf einem anderen z.B. neu erworbenen Rechner der gegen den alten Rechner auf dem dem das Computerprogramm ursprünglich installiert war ausgetauscht wurde oder aber auch nach Wechsel des Betriebssystems ist laut Microsoft nicht möglich!
Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass es auch weiterhin auf dem PC funktioniert.
Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner gebrauchten Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen.
Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH):
Der Handel mit gebrauchter Computersoftware wurde vom obersten rechtssprechenden Organ der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), als rechtsmäßig erklärt. Somit herrscht nun endgültige Klarheit über den Gebrauchthandel mit Software, unbedeutend ob es sich um online übertragene oder auf physischen Datenträgern ausgelieferte Software handelt.
Am 17.07.2013 wurde diese Grundsatzentscheidung des EuGH durch den BGH vollumfänglich bestätigt.
Das Aufsplitten von Volumenlizenzen unterliegt ebenfalls den Beschlüssen des EuGH.
Dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt, wurde durch die 13 Richter der obersten Kammer bestätigt. Darüber hinaus wurde verfügt, dass Zweiterwerber von online übertragenen Lizenzen die Software direkt beim Hersteller erneut herunterladen dürfen
Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der "vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung", so der EuGH. Damit wurde nicht nur der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 vollständig bestätigt, sondern sogar noch erweitert.
Dieses Urteil des EuGH folgte auf eine Anfrage des BGH, da die Softwarehersteller die gesetzlich nicht eindeutigen Regelungen ausgenutzt haben, um den Handel einzuschränken und die Kunden einzuschüchtern - ungeachtet des Grundsatzes, der den Weiterverkauf von bereits einmal verwendeter Software schon vorher für legal deklarierte.
§§§ Gesetzliches & Rechtliches §§§ zur Information :
Wir verkaufen hier einen rechtmäßig erworbenen Artikel
und haben sämtliche Kopien des Artikels von all unseren Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht, so wie es die höchstrichterliche Rechtsprechung erfordert.
Desweiteren sind die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG zum Erwerb einer "erschöpften Programmkopie" erfüllt, mit dem Erwerb des jeweiligen Produktes erlangen Sie die Möglichkeit zur sachgemäßen Nutzung des Computerprogramms.
Der Umfang der erworbenen Nutzungsrechte richtet sich nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen des Rechteinhabers, soweit sie nicht gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Zu den Lizenzbedingungen gehören insbesondere die End User License Agreements (EULA), die bei Installation der Software abgerufen werden, sowie die Product Use Rights (PUR), die auf der Rechteinhaber-Homepage bereitgestellt werden.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das sich erst mit dem Download ( der Installation der Software auf Ihrem Rechner ) und der sich daraus gebildeten Akzeptanz der jeweiligen gültigen Nutzungsbedingungen des Herstellers ( Microsoft ) eine Lizenz für das jeweilige Computerprogramm bildet, welche das Nutzungsrecht zwischen Ihnen und dem jeweiligen Hersteller ( hier Microsoft ) regelt.
Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe ebenso Microsoft Nutzungsbedingungen ( microsoft ). Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung (microsoft ).
Die jeweils aktuell gültigen Lizenzbedingungen für Ihr Produkt entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf der Microsoft Website unter microsoft.com
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